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Die neue Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 - was kommt auf Hersteller und Händler zu?

Die neue Entwaldungsverordnung EUDR fordert von Produzenten, Weiterverarbeitern und Händlern weitgehende Maßnahmen in den Bereichen des administrativen Risikomanagements und der operativen Beschaffung sowie dem Verkauf, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom 30. Dezember 2024 bis 30. Juni 2025 umzusetzen sind. Hiervon sind alle Rohstoffe und Erzeugnisse betroffen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die gekauft oder verkauft wurden.

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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - kurz und knapp für Hersteller

Die Neue Maschinenverordnung bringt eine Reihe an Änderungen mit sich, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom 13. Juli 2023 bis 14. Juli 2024 anzuwenden sind. Hiervon sind alle betroffen, die Maschinen bauen oder umbauen, kaufen, verkaufen oder betreiben.

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